Rutschhemmung nach: |
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Arbeitsstättenver-ordnung (Bundesländer) |
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BGR - 181 |
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G.U.V. - R 181 |
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G.U.V. - J 8527 |
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UVV (Unfallverhütungsvorschrift) |
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VBG I |
Geprüft wird nach: |
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DIN 51130 (Schuhbereich) |
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und 51131 (Örtl. Meßgerät) |
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DIN 51097 (Barfuß-/Nassbereich) |

Quellenangabe :
Abb. mit Genehmigung aus
dem Merkblatt ZH 1/571
Haupverband der
gewerblichen
Berufsgenossenschaften
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RUTSCHIGE FUSSBÖDEN
haben auch Ihnen schon Probleme gemacht?
Sie fragten sich: “Da muss es doch Vorschriften und Lösungen geben“?.
Richtig: In allen öffentlich zugänglichen Bereichen gibt es Vorschriften bezüglich der (Anti)-Rutschklassen. Hochglänzende Eingangshallen und Treppenhäuser müssen speziell behandelt werden, um den Vorschriften zu entsprechen. Es gibt von den Berufsgenossenschaften und anderen staatlichen Institutionen die Anti-Rutschstufen R-9 bis R-13 bzw. die Gruppierung A-B-C für den Barfuß-/Nassbereich. Gewerbeaufsichtsämter, Berufsgenossenschaften und die Arbeitsschutzfachkräfte müssen auf Rutschhemmung bestehen. Es gibt diverse Vorschriften der verschiedenen Versicherungsträger, wie nebenstehend. Aus allen geht ganz klar hervor:
RUTSCHHEMMUNG IST PFLICHT!
NATURSTEINBÖDEN
z.B. sind edel und schön, aber rutschig. Bisher war die nachträgliche Rutschhemmung nur durch Schleifen, Strahlen oder einfaches Ätzen möglich. Aber dann sah der Boden wie ein Pflasterstein aus. Die Alternative war eine Neuverlegung, aber was dann?
BODENGRIFF
Spezialbetriebe machen nachträglich Ihre schon verlegten Böden durch eine speziell entwickelte Rekristallisationstechnik dauerhaft rutschfest.
BODENGRIFF
ist eine Unternehmensgruppe, die sich ausschließlich mit der Lösung Ihrer Bodenprobleme beschäftigt. Durch unsere Arbeit haben wir einen großen Erfahrungsschatz in der Anti-Rutschbearbeitung von Fußböden.
BODENGRIFF
ist umfassend staatlich geprüft. Wir arbeiten „vor Ort“ streng nach diesen Prüfungsvorgaben. Belegt wird dieses durch modernste Messgeräte mit Protokollausdruck.
PRÜFSYSTEME
Nebenstehende Abb. zeigt das so genannte „Begehungsverfahren“.
Nach der DIN 51130 für den Schuhbereich wird Öl als Gleitm edi um verwendet, nach der DIN 51097 für den Barfuß-/Nassbereich wird entspanntes Wasser verwendet.
Die gesetzliche Einstufung/Gruppierung des Bodenbelages wird nach der Winkelgradzahl des endgültigen Abgleitens bestimmt. Aus dieser ergibt sich dann die R-Gruppe für den Schuhbereich, bzw. die Gruppierung A, B oder C für den Nassbarfußbereich.
In der Praxis vor Ort messen Prüfgeräte den „Gleitreibwert“ in mµ
Dieser Gleitreibwert kann nach einer Tabelle in etwa der R-, bzw. der A, B oder C-Gruppe zugeordnet werden.
Bodengriff gewährleistet somit eine absolut nachvollziehbare Einschätzung des Sicherheitszustandes Ihrer Bodenflächen! |